Im Gegensatz zu Kfz-Versicherungen ist der Versicherungsumfang bei Bootsversicherungen nicht einheitlich geregelt. Die Vertragsangebote der Versicherer müssen daher nicht nur nach dem Preis, sondern auch nach dem Umfang beurteilt werden. Dieser Beitrag soll helfen, zu prüfen, für welche Fälle eine Versicherung benötigt wird.
Am Anfang eine Frage zur wichtigsten, weil folgenreichsten Situation: Was ist, wenn das Boot untergeht und behördlicherseits angeordnet wird, dass das Wrack aus Umweltschutzgründen gesucht, gehoben und entsorgt werden muss. Übernimmt die Versicherung dann die Kosten für Wracksuche, -bergung und -beseitigung in voller (unbegrenzter) Höhe? Zahlt die Versicherung für den Verlust des Bootes dann zusätzlich noch die volle Versicherungssumme oder werden die Kosten für Wracksuche, -bergung und -beseitigung auf die Versicherungssumme angerechnet? Oder wird dieser Fall von der Versicherung nicht abgedeckt?
Eine Haftpflichtversicherung tritt bei Schäden ein, die anderen schuldhaft zufügt werden. In Deutschland besteht keine Versicherungspflicht für Sportboote. Das ist in anderen Ländern anders. In Italien z. B. ist für Sportboote eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 6 Millionen Euro vorgeschrieben. Ein geringerer Wert sollte nicht gewählt werden.
Bootsführer
Vor Abschluss einer Bootsversicherung sollte geprüft werden, ob die Versicherung nur gilt, wenn der Eigner am Steuer ist. Oder besteht auch Versicherungsschutz für andere Personen? Tritt die Versicherung auch ein, wenn der Rudergänger keinen Sportbootführerschein besitzt oder minderjährig ist?
Gewässerschadendeckung
Wichtig ist, dass die Bootshaftpflichtversicherung auch Gewässerschäden einschließt. Die Beseitigung eines Umweltschadens kann sehr hohe Kosten verursachen, z. B. wenn infolge einer Havarie Kraftstoff oder Maschinenöl austritt oder – wie gesagt – ein gesunkenes Boot gehoben werden muss.
Beiboot
Schließt die Deckung auch ein Beiboot ein? Darf das Beiboot motorisiert sein? Wenn ja, mit welcher Motorleistung? Auf deutschen Seegewässern dürfen Kinder jeden Alters ein motorisiertes Sportboot führen, wenn dessen Nutzleistung 5 PS nicht überschreitet. Ein Sportbootführerschein wird nicht verlangt. Gilt die Versicherung auch, wenn ein Kind das Beiboot führt und kein Erwachsener an Bord ist?
Sportgeräte
Schließt die Versicherung auch Schäden ein, die beim Ziehen von Wasserskifahrern, Schirmdrachenfliegern, Tubes, Bananen etc. entstehen. Wer haftet für Schäden, die der Wasserskifahrer verursacht?
Sicherheitsleistung
Wird das Boot im Ausland in einen Schadensfall verwickelt, so können die Behörden das Boot „an die Kette legen“, bis geklärt ist, wer für den Schaden haften muss. Freigegeben wird es nur gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung. Eine Haftpflichtversicherung sollte diese Zusatzdeckung einschließen.
Forderungsausfalldeckung
Hier begleicht Ihre Haftpflichtversicherung einen Schaden, den ein anderer am versicherten Boot schuldhaft verursacht hat, wenn der Unfallverursacher weder eine Haftpflichtversicherung noch genügend Geld hat, um den Schaden zu bezahlen. Allerdings muss ein Urteil ergangen oder ein gerichtlicher Vergleich abgeschlossen sein, bevor die Versicherung leistet.
Ansprüche von Crewmitgliedern
Tritt die Haftpflichtversicherung auch ein, wenn Crewmitglieder oder Gäste an Bord zu Schaden kommen oder deren Eigentum beschädigt wird.
Mietsachschäden
Üblicherweise sind Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten Sachen, die auf dem versicherten Boot benutzt werden, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Gemietet kann aber auch eine Boje, ein Liegeplatz an einem Steg oder ein Platz im Winterlager sein. Bei Bedarf muss hierzu eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden.
Eine Kasko-Versicherung tritt auch bei selbst verursachten Schäden ein. Ist nur versichert, was ausdrücklich im Versicherungsvertrag angegeben ist oder ist alles versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Aber auch die sogenannte Allgefahrendeckung kann Ausschlüsse enthalten. Manchmal ist nur der Rumpf („Bootskasko“) gegen Allgefahren versichert. Gibt es Einschränkungen für die Maschine, die technische Ausrüstung oder Einrichtung?
Wichtige Begriffe
Neuwert ist der erforderliche Betrag, um eine neue gleiche Sache anzuschaffen. Beim Zeitwert wird auch der Verschleiß und die bisherige Nutzung berücksichtigt. Bei einer festen Taxe wird ein Betrag vereinbart, der im Totalschadenfall ausgezahlt werden soll. Achtung, die genaue Formulierung ist zu prüfen. Die feste Taxe wird manchmal nicht ausgezahlt, wenn der Zeitwert des Bootes zum Schadenzeitpunkt erheblich von der festen Taxe abweicht. Unter persönlichen Effekten versteht man Bekleidung, Kameras, persönliche elektronische Geräte, Bordgeschirr, Angelausrüstung und Ähnliches, Während Nettoprämie der Beitrag ohne Versicherungssteuer ist, ist bei der Bruttoprämie die Versicherungssteuer enthalten.